Läuteordnungen

Seit dem ersten Adventssonntag 2015 läuten zu den Gottesdiensten die Glocken unseres Seelsorgebereiches nach einer neuen Läuteordnung; nicht, dass es bisher keine Ordnung beim Läuten gab…! Die von Seelsorgebereichsmusiker Christian Jacob erstellte Ordnung möchte mehr musikalische Varianten, die mit den Glocken möglich sind, bieten – und das entsprechend dem Anlass bzw. der jeweiligen Zeit im Kirchenjahr.

Einen deutlichen Unterschied gibt es vor allem in St. Cäcilia, da sich mit den fünf Glocken mehr Möglichkeiten bieten als mit den vieren in St. Gallus und Hl. Kreuz.

Glocken sind wie Weggefährten: sie verkünden Freude und Jubel, rufen zum Gottesdienst, mahnen im Angelus-Läuten dreimal am Tag zum Gebet und geben Weggeleit auf dem letzten irdischen Weg. Die Läuteordnung möchte diesen unterschiedlichen Anlässen Rechnung tragen: während den Hochfesten das Vollgeläute (Plenum) vorbehalten bleibt, klingen vor den Sonntagsgottesdiensten drei bzw. vier Glocken und zu Exequien z. B. nur die jeweils tontiefsten Glocken.

Folgendes Prinzip liegt den neuen Läuteordnungen zu Grunde:

Läuteordnung für Sankt Cäcilia »
Läuteordnung für Sankt Gallus »
Läuteordnung für Heilig Kreuz »

Weitere Informationen zum jeweiligen Geläut finden sich auch im
Glockenbuch der Katholischen Kirchen Bonns » (pdf)